Gemäß der Verordnung der oberösterreichischen
Landesregierung, LGBl. Nr. 64/1998 können
wir Wohnbauförderungen nur mit nachgewiesenem
Wohnungsbedarf beantragen.
Wir ersuchen Sie deshalb, nachfolgendes Formular
auszufüllen und uns per Fax oder Post
zu übermitteln. Herzlichen Dank für
Ihre Mitarbeit.